Bei der Beamtin Britta Eyfried musste sowohl die Beihilfe als auch ihre private Krankenversicherung entscheiden, was die Beantragung kompliziert machte.

Der Kostenträger, war das in allen Fällen die Rentenversicherung?
Nein, ich bin [Bundesland] Beamtin, sodass ich 50% bei der Beihilfe hier versichert bin. Das ist beim Landesamt für Finanzen und Beihilfe. Das ist unser zuständiges Amt, mit dem ich auch die ganzen Krankenrechnungen sozusagen abrechne. Und 50% bin ich privat versichert bei der [Krankenversicherung]. Von daher, das war immer ein bisschen blöd, weil ich halt bei beiden das beantragen musste. Und die manchmal auch aufeinander gewartet haben: Wie entscheidet die Beihilfe? So wird auch die [Krankenversicherung] entscheiden. Ich musste das immer beidseitig beantragen und denen immer die Unterlagen doppelt schicken. Und ärztliche Gutachten auch.
Und, das muss ich sagen, das war die ersten ein, zwei Mal ziemlicher Aufwand. Aber letztendlich ist es ja immer zum Guten geworden. Die haben immer entschieden: „Ja, machen Sie das.“ Und ein bisschen habe ich jetzt Angst, wenn es wirklich zur Pensionierung kommt im Frühjahr [Jahreszahl], dann hoffe ich natürlich- die Krankheit ist ja nicht weg. Ich hoffe natürlich ganz sehr, dass ich das auch immer wieder machen darf. Aber ich bin dann ja nicht mehr im Arbeitsprozess drin. Und ein bisschen habe ich so die Vermutung, das ging die letzten fünf Jahre auch deshalb immer gut, weil ich ja aus dem aktiven Berufsprozess heraus die Reha-Maßnahme beantragen konnte. Und ob das so weiterlaufen wird, das weiß ich noch nicht so genau.

Rehas bei multipler Sklerose und Depression