Klaus Teschner erlebte die Anwesenheitspflicht als „positiven Zwang“, der ermöglicht, dass jemand in hilfloser Lage rechtzeitig gefunden würde.

Meistens war das Programm morgens. Nachmittags dann eher weniger. Und abends wurden noch verschiedene Sachen angeboten oder spät nachmittags. Das war aber dann freiwillig. Man hat also einen gewissen Zwang, also positiven Zwang, muss aber jedes Mal eine Unterschrift abholen, dass man auch anwesend war, weil die das gegenüber der Kasse auch rechtfertigen müssen. Und wenn man nicht kommt, muss man sich sofort krank melden. Es gibt eine Anwesenheitspflicht, die sich durchzieht über die ganzen vier Wochen. Es werden nur Ausnahmen genehmigt, die man schriftlich einreicht. Was weiß ich, jemand erkrankt zu Hause oder sonst irgendetwas Gravierendes, dann kann der Arzt einen für den Tag oder für den Abend befreien.
Also das Gelände kann man schon verlassen, aber es gibt bestimmte Zeiten, da muss man eben da sein. Man ist auch verpflichtet an den Essen teilzunehmen, auch das wird vermerkt. Auch da wird abgehakt. Also man ist unter ständiger Kontrolle. Ist aber auch verständlich, denn es gibt ja viele Menschen, die dort sind, die sich vielleicht in einer hilflosen Lage befinden können.
Und wenn mal jemand im Zimmer angerufen wird, weil er nicht zum Frühstück gekommen ist und er macht nicht auf, dann wird natürlich die Tür geöffnet, um zu gucken, ob nicht irgendwie die Person in einer hilflosen Lage ist. Also wie gesagt, man hat einen gewissen Zwang, aber positiver Art.

Orthopädische Rehas nach Bandscheibenvorfall